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Herbstzeit ist Laubzeit: Hinweis zur Straßenreinigung

Bunte Farbenpracht, raschelnde Blätter, im optimalen Fall sonniges Wetter: Die bevorstehende goldene Jahreszeit kann sehr schön sein. Aber: Herbstzeit ist auch Laubzeit. Auch wenn das Herbstlaub schön anzusehen ist, haben Eigentürmer und Nutzer von Grundstücken dafür Sorge zu tragen, dass Gehwege und Straßen an ihren Grundstücken vorbei sauber gehalten werden. Darauf weist die Ortspolizeibehörde der Stadt Dillingen/Saar hin.

Bewuchs, Unkraut sowie herabgefallenes Laub müssen beseitigt werden. Aus der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Dillingen geht hervor, dass die Gehwege und Radwege in der ganzen Ausdehnung des bebauten und unbebauten Grundstücks sauber zu halten sind. Die Reinigungspflicht gilt bis zur Straßenmitte. Insbesondere weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass der anfallende Kehricht beziehungsweise das Laub nicht in Rinnen, Einlaufschächte der Straßenkanalisation oder auf Hydranten-Deckel gekehrt werden darf. Hier kommt es immer wieder zu verstopften Kanälen, was insbesondere auch bei Starkregenereignisse zu großen Problemen führen kann. Um Überschwemmungen zu vermeiden, ist es zwingend notwendig, dass das Wasser ungehindert aus den Straßenrinnen in die Kanalisation abfließen kann. Darüber hinaus stellt herabgefallendes, nasses Laub auch eine große Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dillingen/Saar steht auf der städtischen Homepage unter „Bürgerservice – Satzungen“ zum Download zur Verfügung.