Zum Inhalt Zum Hauptmenü
wir sind für sie da

das schiedswesen

Kleine Streitigkeiten – sogenannte Bagatellsachen – unter Nachbarn müssen und sollen nicht zwingend immer vor Gerichte gebracht werden. Nach der Devise „sich vertragen ist besser als klagen“ haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten, ihre Streitigkeiten mit Hilfe einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann zu schlichten. Sie sind ehrenamtlich tätig und versuchen zwischen den beteiligten Personen zu vermitteln.

Häufige Streitfragen sind zum Beispiel:

Wer darf wie oft und wann grillen?
Muss der Nachbar den Rasen genau um diese Uhrzeit mähen?
Wie hoch darf die Hecke noch wachsen?
Wie verhält es sich mit Nachbars Obstbäumen, deren Wurzeln auf  das eigene Grundstück eindringen und von denen noch Zweige auf das Grundstück ragen?
Darf der Nachbar das eigene Grundstück betreten, um von dort aus seine baufällige Garage zu renovieren?

Damit es in solchen Fällen gar nicht erst zu Streitfällen kommt, sind gute Informationen und vor allem frühzeitige Gespräche mit dem Nachbarn unerlässlich. Eine gute Nachbarschaft setzt gegenseitige Rücksichtnahme und ein gewisses Maß an Toleranz voraus. Man sollte daher unter Nachbarn nicht von vornherein und ausschließlich fragen, wer im Recht ist. Daher lautet der oberste Grundsatz im privaten Nachbarrecht: „Die einvernehmliche Beilegung nachbarlicher Konflikte hat absoluten Vorrang.“

Ein gerichtliches Verfahren in Nachbarrechtstreitigkeiten sollte stets das letzte Mittel sein. Wer auf seinem Recht beharrt, wird es zwar möglicherweise durchsetzen, aber in der Regel wenig Freude daran haben. Ein Rechtstreit kostet nicht nur Zeit, Nerven und Geld. Er belastet vor allem das Verhältnis der Beteiligten untereinander für die Zukunft noch mehr als dies vorher schon der Fall war. Immer daran denken: Auch nach einem Prozess wohnt der Nachbar immer noch nebenan!

Das Landesschlichtungsgesetz hat daher bestimmt, dass grundsätzlich in Nachbarrechtsstreitigkeiten vor Erhebung einer Klage ein Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle durchgeführt werden muss.

Für Dillingen gibt es folgende Ansprechpartner:

Innenstadt
Adolf Leonhardt
Tel.: 06831-77474

Stellvertretung:
Kathrin Dornoff


Pachten
Manfred Kerber
Handy: 0160-94853714

Stellvertretung:
Patricia Maurer


Diefflen 
Günter Reiter,
Tel.: 06831-78125 (ab 18.00 Uhr)

Stellvertretung:
Ralf Dargel