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stadtverwaltung

Fundbüro online

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Zuständige stelle

Stadtverwaltung Dillingen/Saar
Ordnungsamt / Fundbüro
Merziger Straße 51
66763 Dillingen/Saar
Mail: ortspolizeibehoerde@dillingen-saar.de

Sigrid Kipper
Amtsleitung
Zimmer: 5.03
Telefonnummer: 06831 709-357
Mail: ortspolizeibehoerde@dillingen-saar.de
E-Mail schreiben

Fundsachen online finden

Sie haben einen Gegenstand verloren? Hier finden Sie eine Liste der abgegebene Fundsachen.

Fundsachen abgeben

Fundsachen, ab einem Wert von 10 Euro, müssen laut § 967 BGB abgegeben werden. Das Fundbüro nimmt eine Fundanzeige auf. Das entsprechende Formular stellen wir hier online zur Verfügung. Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Kommune Eigentümerin der Sachen. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.

fundsachen anfragen

Sie vermissen etwas und sind sich sicher, einen Gegenstand verloren haben, dann können Sie uns auch online eine entsprechende Anfrage stellen. Sollte eine Fundsache zweifelsfrei Hinweise auf den Eigentümer geben, erhalten diese automatisch eine schriftliche Benachrichtigung. In der Regel muss die Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
  • Kaufbeleg, Kaufvertrag , Seriennummern oder Codierungen

Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.

Negativbescheinigung zur Vorlage für Versicherungen

Sie erhalten über das Fundbüro auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde.

rechtliches