Erklärung zur barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Dillingen/Saar ist bemüht, ihre Website www.dillingen-saar.de im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie den technischen Anforderungen der EN 301 549 (V3.2.1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dillingen-saar.de (Desktop und mobile Darstellung) einschließlich der darüber bereitgestellten Inhalte und Funktionen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 (V3.2.1) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen
- Alternativtexte/Bezeichnungen für grafische Elemente: Auf einzelnen Seiten bzw. in Inhaltslisten können Bilder/Icons nicht ausreichend textlich beschrieben sein.
- Videos: Eingebundene Videos (z. B. über YouTube) verfügen ggf. nicht durchgängig über Untertitel und/oder Textalternativen (Transkripte).
- PDF-Dokumente: Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dateien ist nicht vollständig barrierefrei (z. B. fehlende Struktur/Tags, problematische Textausgabe/Lesereihenfolge).
- Bestimmte Navigationselemente und komplexe Inhaltsstrukturen sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar oder entsprechen noch nicht vollständig den Vorgaben zur Bedienbarkeit.
- Die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache ist auf ausgewählten Seiten vorhanden, aber nicht flächendeckend für alle Inhalte umgesetzt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit wird keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Inhalte Dritter, auf die verwiesen wird oder die über externe Plattformen eingebunden sind (z. B. externe Portale/Player), können außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Stadtverwaltung liegen.
Zugängliche Alternativen und Funktionen
Unsere Website bietet bereits folgende Hilfestellungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit:
- Vorlesefunktion: Über den integrierten „ReadSpeaker“ können Sie sich Inhalte der Seite vorlesen lassen.
- Leichte Sprache: Ein Bereich der Website steht in Leichter Sprache zur Verfügung.
- Skalierbarkeit: Die Schriftgröße lässt sich über die Browsereinstellungen oder Tastenkombinationen (Strg + / Strg -) problemlos vergrößern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.01.2026 erstellt. Methode: Selbstbewertung (stichprobenartige Prüfung) anhand der EN 301 549 (V3.2.1) / WCAG 2.1 (Level A und AA) einschließlich exemplarischer Prüfung von Download-Dokumenten. Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.01.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.dillingen-saar.de aufgefallen oder haben Sie Fragen zur digitalen Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.
Informationen zum Datenschutz:
Gerne können Sie uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadtverwaltung Dillingen/Saar
Merziger Straße 51
66763 Dillingen/Saar
Telefon: (06831) 709-0
E-Mail: info@dillingen-saar.de
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist.
Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.
Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 501-3343
E-Mail: inklusion@soziales.saarland.de
Hinweis: Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Webseite der Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland
