Aktuelles

Umtausch der Führerscheine

Für alte Führerscheine (grau oder rosa) besteht eine Umtauschpflicht!

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr Umtauschplicht bis
Vor 195319. Januar 2033
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsdatum (Feld 4a Vorderseite):

AusstellungsdatumUmtauschplicht bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.201319. Januar 2033

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der aktuellen Führerschein

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres aktuellen Führerscheines nicht in der Stadt Dillingen/Saar wohnhaft gewesen sein, wird zwingend eine Führerscheinkarteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde benötigt.

Die Abschrift kann per E-Mail an fuehrerscheinstelle@dillingen-saar.de oder per Fax an 06831-709303 gesendet werden.

Foto: Stadt Dillingen / Julia Gorius