landtagswahl 2022

Bildung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Dillingen/Saar für die Landtagswahl am 27. März 2022

Gemäß den Bestimmungen des Landtagswahlgesetzes (LWG) besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer. Für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen.
Bei der Auswahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sollen in der Regel die Parteien und Wählergruppen entsprechend der bei der letzten Landtagswahl in dem jeweiligen Gebiet errungenen Stimmenzahl angemessen berücksichtigt werden.
Ich fordere hiermit die in der Stadt Dillingen/Saar vertretenen Parteien und Wählergruppen dazu auf, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Stadt Dillingen/Saar zu benennen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 5 Abs. 6 LWG niemand in mehr als einem Wahlorgan (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss, Gemeindewahlausschuss und Wahlvorstände der Stadt Dillingen/Saar) Mitglied sein darf. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.

Die Vorschläge sind bis Montag, den 10. Januar 2022, beim Wahlamt der Stadt Dillingen/Saar, Zimmer 1.10 des Rathauses, Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/Saar einzureichen.

Bei der Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.

Dillingen/Saar, den 09.12.2021

 Franz-Josef Berg

Gemeindewahlleiter