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Stadt Dillingen klagt gegen Grubenwasserverfahren

Der Stadtrat Dillingen hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen, gegen das geplante Grubenwasserverfahren der RAG Deutsche Steinkohle AG vorzugehen. Damit folgen die Ratsmitglieder der Handlungsempfehlung der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs. Am Montag hatte die Verwaltung beim Oberverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht.
Die Stadt Dillingen wurde sowohl beim Planfeststellungsverfahren sowie beim Abschlussbetriebsplanverfahren beteiligt. In beiden Verfahren kam die Kanzlei nach einer ersten vorläufigen Auswertung zum Ergebnis, dass in grundlegenden rechtlichen Fragen ein nicht unerhebliches Klärungsbedürfnis besteht. „Wir haben daher die Klage vorsorglich und fristwahrend eingereicht“, erklärt Bürgermeister Franz-Josef Berg.
Die Klage der Stadt richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes vom 17.August 2021 zum Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar. Das wäre eine Folge des Grubenwasseranstiegs auf -320 Meter NHN.  Die Stadt befürchtet unter anderem die Beeinträchtigung von Grund- und Trinkwasser, Erschütterungen, Hebungen, Senkungen und Vernässungen, verstärkte Hochwassergefahr sowie die Verletzung der Planungshoheit.
Vorsorglich wurde auch gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung des Bergamts Saarbrücken Widerspruch eingereicht. „Auch hier besteht großer Klärungsbedarf in grundlegenden rechtlichen Fragen“, erklärt der Bürgermeister.