Straßenreinigung
Die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung ist in der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Dillingen/Saar geregelt.
Hier geht es zur Satzung:
Nach „§4 Höhe der Gebühren“
Die zu zahlende Gebühr berechnet sich nach der Anzahl der Meter, mit der das Grundstück an die Straße grenzt, die zur städtischen Reinigung gehört. Die Straßen sind in zwei Kehrzonen aufgeteilt (§6 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Dillingen/Saar):
Zone 1: Am Markt
Berckheimstraße
Herrenstraße
Hüttenwerkstraße
Kelkelstraße
Kieferstraße
Kirchenstraße
Lotteriestraße
Marktstraße (ohne Teilstück von Lotteriestraße bis westl. Ende)
Merziger Straße (Teilstück zw. Johannesstraße und Schubertstraße)
Odilienplatz (westlicher Fahrweg)
Zone 2: Fußgängerzonen mit den zu den Fußgängerzonen ausgebauten Einmündungen.
Zone 1 | 14,15 Euro/lfdm | jährlich |
Zone 2 | 16,98 Euro/lfdm | jährlich |