Hundesteuer
Die Erhebung der Steuersätze ist in der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Dillingen/Saar geregelt.
Hier geht es zur Satzung:
§ 4 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
a) für den ersten Hund | 72,00 Euro |
b) für den zweiten Hund | 144,00 Euro |
c) jeden weiteren Hund das Doppelte der vorhergehenden Steuer | |
d) den ersten gefährlichen Hund im Sinne des § 1 Abs. 1 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland | 360,00 Euro |
e) jeden weiteren gefährlichen Hund das Doppelte der vorhergehenden Steuer |
(2) Hunde, für die eine Steuer nicht erhoben wird, sind bei der Berechnung des Steuersatzes für die zu versteuernden Hunde nicht in Ansatz zu bringen.
(3) Hunde, für die eine ermäßigte Steuer erhoben wird, sind bei der Berechnung des Steuersatzes für die zu versteuernden Hunde als erste in Ansatz zu bringen.