Grünschnitt
Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Grüngutsammelstelle ist in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle der Stadt Dillingen/Saar geregelt.
Hier geht es zur Satzung:
§ 10 Gebühren
(1) Für die Inanspruchnahme der städtischen Annahmestelle werden Gebühren erhoben.
(2) Die Gebühren sind zu zahlen, sobald das angelieferte Grüngut durch den Beauftragten der Stadt Dillingen/Saar angenommen worden ist. Als Zahlungs- und Entsorgungsnachweis wird ein Beleg erteilt.
(3) Gebührenpflichtig und zahlungspflichtig ist, wer Grüngut nach § 2 Abs. 2 anliefert. Er hat die entsprechenden Gebühren an Ort und Stelle zu zahlen.
(4) Die Beitreibung evtl. rückständiger Gebühren erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
(5) Für die Anlieferung und Ablagerung des Grüngutes werden folgende Gebühren erhoben:
Kategorie | Mengeneinheit | Gebühr in EURO (€) |
1 | Kleinmengen bis ca. 120 Liter | 2,- € |
2 | PKW und Kombi Kofferraum bis ca. 600 Liter | 4,- € |
3 | Anhänger bis 1.000 Liter (=1m3) | 7,- € |
4 | Über 1.000 Liter für jede weitere angefangene 1.000 Liter (>1m3) | 7,- € |