Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Taschengeldbörse

Was ist die Taschengeldbörse?

Das Projekt „Taschengeldbörse“ der Stadt Dillingen vermittelt hilfsbereite Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 17 Jahren an hilfesuchende Personen (z.B. ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, Menschen mit Handicap, Familien, etc.), die sich Unterstützung bei leichten Alltagstätigkeiten wünschen.
Das Projekt verfolgt die Ziele, mit dem gezeigten sozialen Engagement eine Brücke zwischen den Generationen aufzubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und unsere Stadt zu einem liebenswerteren Ort zu machen. So können alle Mitbürgerinnen und Mitbürger voneinander profitieren.

Für beispielweise diese leichten, gelegentlichen und ungefährlichen Tätigkeiten kann man Unterstützung erhalten:

  • Hilfe im Haushalt und Garten
  • Botengänge
  • die Betreuung von Haustieren 
  • Nachhilfeunterricht
  • Einkaufstätigkeiten des täglichen Bedarfs
  • Straße kehren/ Schnee räumen
  • einen Blumenstrauß zum Familiengrab bringen und davon ein Foto machen
  • das Auto saugen
  • Unterstützung bei digitalen Anwendungen (z.B. Smartphone, PC, etc.)
  • Hilfe beim Umgang mit Alltagstechnik (z.B. TV, Drucker, etc.)

Für die Hilfe bei der Erledigung dieser Aufgaben empfehlen wir eine Entschädigung von mind. 10 € pro Stunde.
Für die Teilnahme an der Taschengeldbörse ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Alle angemeldeten Personen werden zu einem kurzen Kennenlern-Treffen eingeladen.
Die Stadt Dillingen tritt dabei ausschließlich als Vermittlungs- und Kontaktstelle auf.

Gibt es weitere Voraussetzungen?
  • Du wohnst in Dillingen
  • Du bist mindestens 13 und höchstens 17 Jahre alt
  • Du besuchst noch die Schule
  • Du hast kein eigenes Einkommen
  • Du hast eine private Haftpflichtversicherung
  • Du hast eine private Unfallversicherung

Wichtig! Wenn du bei unserem Projekt der Taschengeldbörse mitmachen möchtest, sprich bitte mit deinen Eltern darüber. Deine Erziehungsberechtigten müssen die Anmeldung mit dir gemeinsam unterschreiben. Danach kann es losgehen!


ansprechpartnerin
Kathrin Vogt
Jugendpflege:
Telefonnummer: 06831 768 20 52
Mail: kathrin.vogt@dillingen-saar.de
E-Mail schreiben

Adresse:
Jugendhaus am Lokschuppen
Werderstraße 4
Erreichbarkeit: Dienstag von 14-17 Uhr und Donnerstag 9-12 Uhr
Während der Ferienzeit sind Abweichungen möglich, der Anrufbeantworter nimmt eure Nachricht gerne entgegen.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Wir nehmen die Anmeldungen der hilfsbereiten Schülerinnen und Schüler von 13 bis 17 Jahren sowie der hilfesuchenden Menschen entgegen, die gelegentlich Unterstützung benötigen.
Den Anmeldebogen bekommt man während den regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Dillingen, im Jugendhaus am Lokschuppen oder in digitaler Form hier nachstehend.
Wir laden alle angemeldeten Personen zu einem Kennenlerntreffen ein. Bei diesem Termin können alle wichtigen Dinge rund um das Projekt der Taschengeldbörse besprochen werden. Danach stellen wir den Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schüler und den hilfesuchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern her.
Nach der erfolgreichen Vermittlung wird alles Weitere eigenständig zwischen den Schülerinnen und Schüler und den Hilfesuchenden besprochen und geklärt.

Anmeldeformular
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Rahmenbedingungen

Das Projekt „Taschengeldbörse“ der Stadt Dillingen/Saar vermittelt hilfsbereite Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 17 Jahren an hilfesuchende Personen (z.B. ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, Menschen mit Handicap, Familien, etc.), die sich Unterstützung bei leichten Alltagstätigkeiten wünschen.

Voraussetzungen, um bei der Taschengeldbörse mitmachen zu können, sind:
Der Wohnsitz ist in Dillingen/Saar, die Schülerinnen und Schüler sind mindestens 13 und höchstens 17 Jahre alt, besuchen noch die Schule und haben kein eigenes Einkommen. Außerdem benötigen die Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Schutz eine private Haftpflichtversicherung sowie eine private Unfallversicherung.

Bei den Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse handelt es sich um leichte, gelegentliche und ungefährliche Tätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler, welche zur Erledigung dieser Aufgaben vermittelt werden, haben keine besondere Qualifikation, sondern setzen ihre Talente ein.

Das Projekt verfolgt die Ziele, mit dem gezeigten sozialen Engagement eine Brücke zwischen den Generationen aufzubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und unsere Stadt zu einem liebenswerteren Ort zu machen. So können alle Mitbürgerinnen und Mitbürger voneinander profitieren.

Für die Hilfe bei der Erledigung dieser Aufgaben empfehlen wir eine Aufwandsentschädigung von mind. 10 € pro Stunde.

Die Stadt Dillingen tritt dabei ausschließlich als Vermittlungs- und Kontaktstelle auf.

Eine rechtliche Beziehung zur Stadt Dillingen besteht nur im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit. Darüber hinaus besteht die rechtliche Beziehung ausschließlich zwischen den Schülerinnen und Schüler und den hilfesuchenden Personen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht garantieren können, dass es für jede nachgefragte Hilfe passende Helferinnen und Helfer geben wird, noch dass wir allen Schülerinnen und Schülern den passenden Kontakt vermitteln können.

Die erfolgreiche Vermittlung hängt davon ab, ob genügend Schülerinnen und Schüler angemeldet sind und in unmittelbarer Nähe wohnen. Im Idealfall kann einmal im Monat eine erfolgreiche Kontakt-Vermittlung stattfinden.

Ebenso können wir nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen eingehalten werden oder dass die ausgeführten Tätigkeiten zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Sollten Schwierigkeiten dieser Art auftreten, sind diese direkt zwischen den Beteiligten zu klären. Wir können hier lediglich im Ernstfall versuchen zu unterstützen.

Anmeldung:

Für die Teilnahme an der Taschengeldbörse ist eine schriftliche Anmeldung aller Beteiligten erforderlich, sowohl von den Hilfesuchenden als auch von den Schülerinnen und Schüler, welche ihre Hilfe anbieten. Von den Minderjährigen ist die Anmeldung zusätzlich von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Den Anmeldebogen bekommt man während den regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Dillingen, im Jugendhaus am Lokschuppen oder in digitaler Form obenstehend. Alle angemeldeten Personen werden zu einem kurzen Kennenlern-Treffen eingeladen. Bei diesem Termin können alle wichtigen Dinge rund um das Projekt der Taschengeldbörse besprochen werden.

Erst danach stellen wir den Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schüler und den hilfesuchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern her.

Nach der erfolgreichen Vermittlung wird alles Weitere eigenständig zwischen den Schülerinnen und Schüler und den Hilfesuchenden besprochen und geklärt.

Rechtliches und Versicherungen

Arbeitsschutz/ Arbeitszeit

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten.

Nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung ist es Kinder ab 13 Jahren nach Einwilligung der Eltern erlaubt, leichtere Tätigkeiten auszuüben wie beispielsweise Tätigkeiten im Haushalt und Garten, Botengänge, Nachhilfeunterricht, die Betreuung von Haustieren und Einkaufstätigkeiten des täglichen Bedarfs (kein Einkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren!).

Es muss sich um leichte, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten handeln, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 17 Jahren entsprechen.

Sie dürfen keine besonderen Qualifikationen erfordern und sollen nach Möglichkeit in der Nähe der Schülerinnen und Schüler ausgeführt werden.

Die tägliche Einsatzzeit von maximal 2 Stunden darf nicht überschritten werden. Die wöchentliche Stundenzahl soll 10 Stunden nicht überschreiten.

Die Aufgaben müssen werktags (Montag – Samstag) in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr ausgeübt werden und dürfen nicht vor oder während des Schulunterrichtes erledigt werden.

Haftpflichtversicherung

Natürlich kann es auch mal passieren, dass Gegenstände (z.B. eine Vase) kaputt gehen oder andere Dinge beschädigt werden. In diesem oder einem ähnlichen Fall tritt die private Haftpflichtversicherung ein. Es ist daher vor der Anmeldung zu prüfen, ob die   Eltern eine solche Haftpflichtversicherung besitzen und ob die Schülerinnen und Schüler auch darüber mitversichert sind. Dies ist dann auf dem Anmeldebogen anzugeben.

Wichtig: Um einen bestmöglichen Schutz für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, kann man ohne die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung leider nicht bei der Taschengeldbörse mitmachen. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse der Stadt Dillingen besteht nicht.

Unfallversicherung

Wenn jemand durch einen Unfall verletzt werden sollte, tritt zunächst die Krankenkasse mit ihren Leistungen ein. Sollte jedoch z.B. nach dem Behandlungsende ein Gesundheitsschaden bleiben, bekommt man beim Bestehen (!) einer privaten Unfallversicherung von dort weitere Leistungen.

Auch hier ist zu prüfen, ob die Eltern eine private Unfallversicherung haben und ob die Schülerinnen und Schüler mitversichert sind. Dies ist dann auf dem Anmeldebogen anzugeben.

Wichtig: Um einen bestmöglichen Schutz für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, kann man ohne die Bestätigung einer privaten Unfallversicherung leider nicht bei der Taschengeldbörse mitmachen. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse der Stadt Dillingen besteht nicht.

Krankenversicherung

Durch das Engagement im Projekt der Taschengeldbörse ändert sich an der bestehenden Krankenversicherung nichts. Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin bei ihrer jetzigen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung versichert.

Wichtig: Sollte sich aus den gelegentlichen Hilfen eine Regelmäßigkeit entwickeln, sollte man zur Sicherheit mit der Krankenkasse klären, ob man auch weiterhin noch über die Eltern mitversichert ist (siehe auch die Anmerkungen zur Sozialversicherung).

Sozialversicherung/ Minijob

Gelegentliche Hilfen, wie sie im Rahmen des Projektes Taschengeldbörse stattfinden, sind kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, deshalb sind sie sozialversicherungs- und auch beitragsfrei.

Wichtig: Sollte sich aus den gelegentlichen Hilfen eine Regelmäßigkeit entwickeln, empfehlen wir Kontakt zur Krankenkasse herzustellen um prüfen zu lassen, ob noch eine Sozialversicherungsfreiheit besteht. Denn generell gilt: Wer einer Beschäftigung nachgeht, ist sozialversicherungspflichtig und muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden, da von seinem Verdienst Beiträge gezahlt werden müssen.

Wichtig: In diesem Fall, also wenn aus der gelegentlichen Hilfe eine regelmäßige Verpflichtung wird und somit ein Beschäftigungsverhältnis zu Stande kommt, ist diese Tätigkeit vom Hilfesuchenden (in diesem Fall vom Jobanbieter) bei der Minijobzentrale anzumelden! Ob aus der einmaligen Hilfeleistung der Schülerinnen und Schüler ein Beschäftigungsverhältnis entsteht, liegt in der Verantwortung des Hilfesuchenden. Dieser trägt die Verantwortung für die Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Minijobzentrale. Übrigens: Privathaushalte profitieren bei angemeldeten Minijobs von Steuervorteilen und die Minijobber sind gleichzeitig unfallversichert.

Bezug von Sozialleistungen

Schülerinnen und Schüler bzw. Familien (sog. Bedarfsgemeinschaften), die Sozialleistungen erhalten (z.B. Bürgergeld, ALG I, BAföG, Wohngeld, etc.), müssen unter Umständen die Höhe des erhaltenen „Taschengeldes“ beim zuständigen Träger (z.B. Jobcenter) angeben. Um keine Nachteile zu erwarten, sollte vorher mit dem zuständigen Träger abgeklärt werden, ob und ggfs. welche Auswirkungen die Teilnahme an der Taschengeldbörse hat.

Steuerrecht

Bei gelegentlichen Hilfen von Schülerinnen und Schüler, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, besteht keine Steuerpflicht, da die geleistete Hilfe nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. 

Aus diesem Grund gelten diese Hilfen auch nicht als Schwarzarbeit. Hierunter ist zu verstehen, dass es sich nicht um eine abhängige Beschäftigung handelt, wenn für eine Gefälligkeitsleistung ein kleines Dankeschön z.B. in Form eines kleinen Taschengeldes gezahlt wird.

Wichtig: Auch hier gilt, dass der Hinweis nur bei gelegentlichen Hilfeleistungen gültig ist, wie sie im Projekt der Taschengeldbörse vorgesehen sind. Sollte eine regelmäßige Beschäftigung entstehen, z.B. ein Minijob, kann sich eine andere Rechtlage ergeben, vor allem, wenn die Beschäftigung nicht als Minijob angemeldet ist.

Sicherheit

Sollte der Koordinierungsstelle des Projektes im Kennenlern-Gespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Person als ungeeignet erscheinen, wird diese nicht (weiter) von der Koordinierungsstelle für die Taschengeldbörse registriert.

Gerne können zur Erledigung der Aufgaben auch die Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern zu Beginn begleitet werden, um sich gegenseitig kennenzulernen.

Sollte es während einer Hilfe oder Unterstützung zu kriminellen Handlungen kommen (z.B. ein Diebstahl oder ein Übergriff), so muss sich die geschädigte Person direkt an die zuständige Stelle (z.B. die Polizei) wenden.

Erst im zweiten Schritt sollte die Kontakt- und Vermittlungsstelle informiert werden. Die Koordinierungsstelle der Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützen. Sie ist eine reine Vermittlungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

Datenschutz

Die Kontaktdaten werden durch die Koordinierungsstelle der Stadt Dillingen ausschließlich zwischen Jugendlichen und Jobanbietern übermittelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die weitere Kommunikation zwischen den Parteien ist ihnen selbst überlassen. Bei der Anmeldung werden Schülerinnen und Schüler und Hilfesuchende über die Datenschutzbestimmungen informiert und stimmen ihnen mit ihrer Unterschrift zu.

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten

•          „Informationen zur Datenschutz–Grundverordnung (DSGVO) – Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO“

sowie der

•          Einwilligung zur Datenspeicherung gem. Art. 6 DSGVO zwecks Kontakt-Vermittlung zwischen „Hilfesuchenden“ und „angemeldeten Schülerinnen und Schüler“ im Rahmen der Taschengeldbörse

Es gilt zu beachten, dass die oben genannten Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr.