Bericht über Beteiligungen gemäß § 115 Abs. 2 KSVG für das Jahr 2020
Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Bericht der Stadt Dillingen/Saar wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 vorgelegt.
Nach den Bestimmungen des § 115 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz) kann jeder Einwohner Einsicht in den Beteiligungsbericht 2020 verlangen.
Der Beteiligungsbericht der Stadt Dillingen/Saar für das Jahr 2020 liegt ab dem 10.01.2022 sieben Werktage öffentlich aus und kann bei der Stadtverwaltung Dillingen/Saar, Rathaus, auf Zimmer 4.09 eingesehen werden.
Coronabedingt wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06831/709-305 gebeten.
Dillingen/Saar, den 21.12.2021
Franz-Josef Berg
Bürgermeister