Geschwindigkeitskontrollen in Verkehrsberuhigten Bereichen

Es muss festgestellt werden, dass gerade in verkehrsberuhigten Bereichen die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit oft nicht eingehalten wird. Da dies auch überwiegend außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung geschieht, also in den späten Abendstunden, in der Nacht oder an Wochenenden, werden in der nächsten Zeit in diesen Bereichen neben dem Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage auch mit der semi-stationären Anlage (dem sog. „Panzerblitzer“) Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die für die Überwachung verkehrsberuhigter Bereiche vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit gilt bis 10 km/h noch als eingehalten.

GeschwindigkeitsüberschreitungVerwarn- bzw. BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11 – 15 km/h50 €
16 – 20 km/h70 €
21 – 25 km/h115 €1
26 – 30 km/h180 €1(1 Monat)**
31 – 40 km/h260 €21 Monat

** Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden („Beharrliche Verletzung der Pflichten“).