Stadtverwaltung informiert über Quarzsandabbau „Großgarten 1“
Die in Diefflen tätige Kiesabbau-Firma hat mit den Vorbereitungen für den Abbau von Quarzsand auf ihrem Grundstück in der Gemarkung Nalbach/Diefflen begonnen. Das Unternehmen erhielt vom Bergamt Saarbrücken die Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Quarzsandtagebau „Großgarten 1“ (Flur2).
Allerdings beschränkt sich die Genehmigung ausschließlich auf die Parzellen, die dem Unternehmen gehören oder die es gepachtet hat und für die bereits eine Gewinnungsberechtigung vorliegt. Das Bergamt schreibt: Ein Abbau über diese Flächen hinaus ist nicht zulässig. Darüber hinaus hatte das Bergamt die Zulassung unter weiteren Auflagen erteilt, wie z. B. immissionsschutzrechtliche Vorschriften, umfangreiche Restriktionen hinsichtlich des Schutzes der Oberfläche oder die Pflicht der Wiedernutzbarmachung nach dem landschaftspflegerischen Begleitplan.
Die Stadtverwaltung hat gegen diese Zulassung keine rechtliche Handhabe. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs sind nach juristischer Einschätzung unwahrscheinlich, wie die rechtliche Prüfung einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei aufzeigt. Die Voraussetzungen eines Abbaus sieht man zum Zeitpunkt des Erlasses als erfüllt.