Parksituation in engen Straßen
Wie schwierig die Parksituation generell in engen Straßen sein kann, ist der Stadtverwaltung durchaus bewusst. In der Regel steht der Vielzahl der Fahrzeuge in engen Wohnstraßen nur eine begrenzte öffentliche Verkehrsfläche als Parkraum zur Verfügung und in den umliegenden Straßen finden sich auch keine Ausweichflächen, weil dort die Situation ähnlich aussieht.
Die Kombination – dichte Wohnbebauung und enge Straße – findet sich fast in allen Stadtteilen wieder und stellt die Verkehrsüberwachung vor eine schwere Aufgabe, denn das beidseitige Parken am Fahrbahnrand hat in der Regel zur Folge, dass die nötige Durchfahrbreite für Großfahrzeuge, wie die der Müllabfuhr oder der Rettungsdienste (Kranken- und Feuerwehrfahrzeuge) nicht mehr gegeben ist.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten – und erst recht das Parken – u. a. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen verboten.
Wann ist aber eine Straße so eng, dass ich da nicht mehr halten oder parken darf?
Immer dann, wenn weniger als 3,05 m Restfahrbahn bleiben.
Diese Zahl kommt aus der höchstzulässigen Breite eines Fahrzeuges von 2,55 m (ausgenommen Sonderfahrzeuge) und einem Sicherheitsabstand von 0,50 m zustande. Und nur weil eine Straße eng ist, darf deswegen natürlich nicht auf den Gehweg ausgewichen werden. Insbesondere müssen die Gehwege im Einzugsbereich von Schulen freigehalten werden. Auf den Schulweg ist stets ein besonderes Augenmerk zu legen, da hier die kleinsten und schwächsten Verkehrsneulinge unterwegs sind. Rücksichtsloses Gehwegparken auf Schulwegen ist unverantwortlich und gefährdet die Sicherheit der Kinder in höchstem Maße. Aber auch die erwachsenen Fußgänger wollen durchkommen bspw. mit Kinderwagen oder Gehhilfen.
Der Gesetzgeber hat mit diesem Parkverbot an engen Stellen dafür gesorgt, dass nicht an jeder Engstelle extra ein Halteverbotszeichen aufgestellt werden muss. Nur so kann der ohnehin schon große Schilderwald eingegrenzt werden.
Wie man sehen kann, die Straßenverkehrsordnung hat auf „fast“ alles eine Antwort, nur leider nicht auf die Frage: „Wohin mit den Autos?“. Hier hat jeder Fahrzeugführer selbstverantwortlich zu handeln und muss mitunter weitere Fußwege in Kauf nehmen, um einen „ordnungsgemäßen“ Parkplatz zu finden.
In dieser äußerst schwierigen Situation bittet die Stadtverwaltung die Anlieger, bei der Parkplatzsuche den Fußgänger als schwächsten Verkehrsteilnehmer im Auge zu behalten und nie zu vergessen, dass die Mindestfahrbahnbreite letztendlich unserer eigenen Sicherheit dient. Denn nur so gelangen im Notfall Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge ohne Zeitverlust an ihren Einsatzort. Auch die Müllabfuhr oder der Winterdienst kommen so ungehindert durch enge Straßen.
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